Die Kanzlei "Haustein & Rossier" führt in Scheidungsfällen in gegenseitigem Einvernehmen und im Rahmen des allgemeinen Antragsverfahrens Beratungen und Vertretungen durch. Im Falle einer ernsthaften und unmissverständlichen gegenseitigen Zustimmung der Ehegatten zur Ehescheidung lässt Anwalt Familienrecht Stuttgart die Scheidung zu, ohne die Gründe für die Beendigung der Ehe zu verlangen. Bei gegenseitiger Scheidung schließen die Ehegatten eine Vereinbarung über den Wohnort von Kindern, die Ausübung der elterlichen Rechte, die persönlichen Beziehungen und den Unterhalt von Kindern sowie über die Nutzung von Familienunterkünften und den Unterhalt zwischen Ehegatten und Familiennamen. Nach der Scheidung kann die Frau ihren Nachnamen wiederherstellen, den sie vor der Ehe trug. Die Vereinbarung wird vom Gericht bestätigt, nachdem überprüft wurde, dass die Interessen der Kinder geschützt sind.